Full-Service Energieausweise
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Energieverbrauchsausweise und Energiebedarfsausweise
im Full-Service.
Der Energieausweis dient zur energetischen Bewertung eines Gebäudes – das heißt er gibt Aufschluss über die jeweilige Energieeffizienz und soll der besseren Vergleichbarkeit im Immobilienmarkt dienen.
Grundlagen und Grundsätze sowie dessen Ausstellung und Verwendung werden im neuen Gebäudeenergiegesetz – kurz GEG – geregelt und festgelegt. Vormals galt die Energieeinsparverordnung (EnEV).
Bereits mit der Novellierung der Energieeinsparverordnung (EnEV 2014) und auch der neuen zusammenfassenden Gesetzgebung im Gebäudeenergiegesetz (GEG 2020) zum 01. November 2020 sind Immobilieneigentümer mit einer Vermietungs- oder Verkaufsabsicht (auch Verpachtung und Leasing) in der Pflicht bereits in Zeitungsanzeigen oder bei Annoncen in Immobilienportalen die Energiekennwerte und – wenn vorhanden – die Energieeffizienzklasse ihrer angebotenen Immobilie anzugeben. Des Weiteren muss dem Interessenten schon bei der ersten Besichtigung ein gültiger Energieausweis vorgelegt werden können. Hierbei spielt es keine Rolle ob das Gebäude in Teilen oder als ganzes vermietet oder verkauft werden soll.
Mit Abschluss des Miet- oder Kaufvertrages muss dem künftigen Mieter bzw. Käufer mindestens eine Kopie des Energieausweises ausgehändigt werden.
Folgende Pflichtangaben aus dem Energieausweis müssen bereits in Immobilieninseraten – egal ob in Printmedien oder dem Internet – enthalten sein:
• die Energieausweisart (Bedarfs- oder Verbrauchsausweis)
• der im Energieausweis genannte Endenergiebedarfs- bzw. Endenergieverbrauchswert
• den oder die wesentlichen Energieträger für die Heizung
• das im Energieausweis genannte Gebäudebaujahr
• die Energieeffizienzklasse
Als gesetzliche Grundlage bei Verstößen dieser Vorschrift gilt folgende Rechtsnorm:
• § 108 GEG 2020
Verstöße können mit einem Bußgeld von bis zu 10.000,- EUR sanktioniert werden.
Den Energieausweis gibt es in zwei verschiedenen Varianten: den verbrauchsbasierten Energieausweis (Energieverbrauchsausweis) und den bedarfsbasierten Energieausweis (Energiebedarfsausweis). Welcher Ausweistyp benötigt wird, ist unter anderem Abhängig vom Baujahr der Immobilie und der Anzahl der darin befindlichen Wohneinheiten.
Die Energiekennwerte des Verbrauchsausweises werden anhand der tatsächlichen Verbrauchsdaten drei vollständiger und aneinanderhängender Jahre ermittelt. Grundlage bilden hierbei die Abrechnungen von Heiz-, ggf. Warmwasser- und Stromkosten. Der Verbrauchsausweis ist somit stark abhängig vom Nutzungsverhalten der Bewohner.
Die Energiekennwerte des Bedarfsausweises werden rechnerisch auf der Grundlage der energetischen Gegebenheiten ermittelt. Hierbei werden gebäudebezogene Daten wie Bausubstanz, Wärmedämmung und die Heizungsanlage in der Berechnung mit einbezogen. Der Bedarfsausweis hat Aufgrund seiner Unabhängigkeit vom Nutzungsverhalten der Bewohner eine exaktere Aussagekraft und wird daher gegenüber dem Verbrauchsausweis empfohlen.
Bei der Wahl des richtigen Energieausweises muss zunächst zwischen Bestandsbauten und Neubauten unterschieden werden. Während der Gesetzgeber bei Neubauten zwingend einen bedarfsorientierten Energieausweis (Bedarfsausweis) vorschreibt, spielen bei Bestandsbauten noch weitere Kriterien eine Rolle.
Bitte entnehmen Sie dem nebenstehenden Schema, welcher Ausweistyp für Ihre Immobilie notwendig ist. Hierbei werden unter anderem die Anzahl der Wohneinheiten sowie das Datum des Bauantrags betrachtet.
Beispiel:
Sie besitzen ein Einfamilienhaus dessen Bauantrag im Mai 1970 genehmigt wurde. 1980 wurde nach Vorgabe der Wärmeschutzverordnung (WSchV 1977) umfassend modernisiert.
Bei Ihrer Immobilie haben Sie aufgrund der Modernisierung nach dem Standard der WSchV 1977 die Wahlfreiheit zwischen einem Verbrauchsausweis und einem Bedarfsausweis.
Grundsätzlich wird – auch bei der Wahlfreiheit zwischen einem verbrauchsbasiertem und einem bedarfsbasiertem Energieausweis – der bedarfsbasierte Energieausweis (Bedarfsausweis) aufgrund seiner exakteren Aussagekraft empfohlen.
Sie haben spezielle Fragen zu einem Energieausweis für Ihre Immobilie? Zögern Sie nicht uns zu kontaktieren!
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* Die Preise verstehen sich inkl. der gesetzlichen MwSt. und sind abhängig vom Ort der Immobilie. Aufgrund der besseren Aussagekraft empfehlen wir auch bei Wahlfreiheit zwischen Energieverbrauchsausweis und Energiebedarfsausweis den bedarfsbasierten Energieausweis!
Energieausweis-Darmstadt.de ist ein Angebot von Daniel Kieck Immobilien. Als Immobiliendienstleister mit Schwerpunkt im Bereich Wohnimmobilien und Kapitalanlagen unterstützen wir Sie gerne in allen Belangen um die Vermietung und den Verkauf Ihrer Immobilie. Fachkompetenz, hohes Engagement, ein umfassendes Netzwerk sowie die Liebe zum Detail sind für uns genau so selbstverständlich wie die nötige projektbezogene Diskretion. Unser Kundenstamm umfasst private Immobilieneigentümer und -nutzer, Kapitalanleger und Investoren sowie Projektentwickler und Bauträger.
Übrigens: Bei Erteilung eines Alleinauftrages zur Vermarktung Ihrer Immobilie ist der Energieausweis bereits in unserem Service enthalten.
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